|
Â
eANV - elektronisches Abfall-Nachweis-Verfahren
Â
- Begleitscheine sind ab April 2010 elektronisch zu führen und mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterschreiben
- Übergangsfrist: Bis Januar 2011 dürfen Erzeuger und Beförderer handschriftlich einen Quittungsbeleg unterzeichnen
Der Entsorger signiert die Daten dann für die Behörde
- EN und SN sind ebenfalls elektronisch zu führen (gleiche Übergangsvorschrift für die Erzeuger und Beförderer wie beim BGS) und wie die BGS zu signieren
EB und oder BB werden von der Behörde signiert
- Alle elektronisch zu führenden Dokumente müssen in einem elektronischen Register geführt werden (zzgl. ÜNS bei Sammlern)
- ÜNS müssen nicht elektronisch geführt und signiert werden                                     Â

- Andere nicht zwingend elektronisch zu führende Dokumente können im elektronischen Register geführt werden, dabei sind die Formvorgaben zu beachten
- Der Beförderer muss während des Transportes dem BGS bzw. UNS entsprechende Informationen mitführen und vorzeigen können, entweder auf dem Display seines Bordcomputers oder auf Papier
- Ab Inkrafttreten (Februar 2007) darf mit Zustimmung der Behörde und auch unter Anwendung der Übergangsvorschriften elektronisch kommuniziert werden
- Seit 04/2007 steht die sogenannte Mini-ZKS zum Empfang von Dokumenten auf Behördenseite zur Verfügung
- Die Behörden beabsichtigen, mit der ZKS Anfang 2009 in Betrieb zu gehen
- Die Abstimmungen der Länder besagen, dass die bestehenden Pilotversuche spätestens ab Inbetriebnahme der ZKS auf die BMU-Schnittstelle umgestellt sein müssen
Â
Â
Â
Lösungen:
- Länder-eANV
- PRAXIS Provider Lösung
- ihre eigene Software erweitern
- Komponente / Erweiterung für Ihre Software bei PRAXIS kaufen
- PRAXIS WDV 2010 eANV als Software einsetzen
oder alles gleichzeitig !
|