|
Beantragung der qualifizierten elektronischen Signatur leicht gemacht
Zur Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur, die der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt ist, wird eine personalisierte Signaturkarte benötigt. Solche Signaturkarten werden von verschiedenen Zertifizierungsdiensteanbietern, wie zum Beispiel D-Trust, TeleSec, SignTrust, TC TrustCenter und S-TRUST herausgegeben. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen muss eine solche Signaturkarte stets persönlich bei einer zugelassenen Registrierungsstelle beantragt werden. Für die Beantragung der D-Trust-Karte fungieren die Industrie- und Handelskammern als eine solche Registrierungsstelle und bieten einen beispiellosen Signaturservice an. Man vereinbart einfach einen Termin mit dem regional nächsten Signaturservice-Ansprechpartner der IHK, beantragt die Karte vor Ort. Mehr zum IHK-Signaturservice und eine Übersicht der IHKs, die diesen Service anbieten, finden Sie auf der Seite |